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ADRIAN SCHNELL

Dann sprechen wir mal Klartext

Herr Schnell, Inhaber Autofaszination, erklärt was es mit der Schweizer Gesetzgebung und deren Umsetzung auf sich hat. Und inwieweit der Abgasskandal einwirkt. Zudem spricht er frei raus was er für sinnvoll haltet.

Autofaszination macht sich für Schweizer Gutachten stark und konnte den ersten grossen Erfolg verbuchen.

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Herr Schnell, die Schweiz hat eine eigene Gesetzgebung zum Thema Leistungssteigerung und Gaspedaltuning. Können Sie das kurz umreissen?

In Bezug auf unser Gaspedaltuning haben wir in Zusammenarbeit mit den Behörden ein Prüfmuster entwickelt und mit dem DTC (Dynamisches Testcenter Vauffelin) durchgeführt. Eine sogenannte Konformitätsbewertung, umgangssprachlich ein Gutachten, gültig für alle Hersteller und Modelle bis und mit Euro 6 ohne Eintragungspflicht. Das Gutachten kann man bei uns zu jeder Bestellung dazu kaufen. Somit sind alle unsere Kunden legal im Strassenverkehr unterwegs. Zur Zeit sind wir die einzige Firma mit den entsprechenden Gutachten. Bei den Leistungssteigerungen ist es leider wesentlich komplizierter. Um im Schweizer Strassenverkehr legal unterwegs zu sein, muss jede Form der Leistungssteigerung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Hierzu sind wir als Hersteller verpflichtet Fahrzeuge bei der Prüfstelle an zu melden und entsprechende Gutachten heraus zu fahren.

 

Was haben Sie konkret in Sachen Gaspedaltuning und Schweizer Zulassung erreicht?

Durch unsere Initiative und etliche Bemühungen, sowie finanziellen Aufwänden ist es uns gelungen, mit den zuständigen Stellen eine praktikable Lösung zu erarbeiten. Eine Schweizerische Zulassung für Gaspedaltuning ohne Eintragungspflicht. Aus meiner Sicht haben wir erstmals eine gesetzliche Lösung welche das eigentliche Ziel, der Automobilist fährt legal, vollständig entspricht. Ein wahrer Durchbruch der vielleicht auch im Bereich der Leistungssteigerung irgendwann mal angewendet werden könnte. Ich gebe auch zu, dass es uns stolz macht dies erreicht zu haben.

 

Wie werden die Gutachten für Leistungssteigerungen realisiert? Wo sehen Sie die Schwierigkeiten?

Im Normallfall melden wir Fahrzeuge bei der Prüfstelle an und versuchen über Werbemassnahmen den Markt ab zu checken. Danach wird eine Fahrzeugprüfung in Auftrag gegeben. Dadurch, dass die Fahrzeuge sehr spezifisch nach Bauart geprüft werden müssen, benötigen wir exakte Modelle die heute kaum noch bei den Händlern zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass bis zu 25% der angelieferten Fahrzeuge nicht den geforderten Abgaswerten des Gesetzgebers entsprechen. Diese dürfen nicht als Prüffahrzeug verwendet werden. Das bittere ist für uns, dass diese Fahrzeuge dennoch wieder in Verkehr gebracht werden. Das heisst wir sind vollständig abhängig von den Fahrzeugherstellern und hier sind wir im Thema Abgasskandal. Jeder der mit Abgasmessungen betraut ist weiss seit Jahren, dass Serienfahrzeuge fast aller Marken hier schon lange ein enormes Problem haben. Wenn ein Fahrzeug den geforderten Abgaswerten entspricht benötigt die Prüfstelle zwischen 2 bis 6 Wochen bis ein Gutachten erstellt ist. Da die Prüfstelle hier vom Wetter und dem einzigen Abgasprüfstand in der Schweiz abhängig ist dauert der Prüfzeitraum so lang. Leider kriegen wir von keinem Händler für einen solchen Zeitraum ein Fahrzeug. Ich denke das ist nachvollziehbar.

 

Was sind Kosten von einem Gutachten und welche Vorteile haben Sie als Autofaszination? Insbesondere auch gegenüber ausländischen Firmen?

Ein Gutachten kann je nach Anzahl der Abgasmessungen, welche vom Serienfahrzeug abhängig sind, bis zu 12'000.- CHF kosten. Hinzu kommen die gesamten Kosten der Fahrzeugbeschaffung und die Durchführung der Prüfung. Gegenüber ausländischen Firmen haben wir keinen Vorteil. Firmen die nicht in der Schweiz ansässig sind werden vom Bundesamt nicht geprüft oder überwacht. Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung. Auch wir könnten ab morgen aus Deutschland in die Schweiz liefern das ist aber nicht unsere Absicht.

 

Wie beurteilen Sie den Schweizer Markt für Leistungssteigerung?

Zum Verständnis muss man wissen, dass keiner genau weiss wie viele Leistungssteigerungen in der Schweiz verkauft werden. Ich gehe davon aus, dass der wesentliche Teil direkt im Internet von den Endkunden übers Ausland bestellt wird. Als Autofaszination sind wir überzeugt, dass eine Leistungssteigerung oder ein Gaspedaltuning bei einer qualifizierten Werkstatt eingebaut werden muss. Die Zielgruppen unterscheiden sich hier stark. Es gibt den eigentlichen Tuningkunden der fast alles selber macht und eben unsere Kunden. Automobilisten zwischen 25 und 65 Jahren. Durchschnittliches bis gehobenes Fahrzeug mit Spass an Mehrleistung oder mehr Fahrdynamik.

 

Wie verhaltet sich der Automobilist zum Thema Gutachten? Was sind die Hauptprobleme?

Das Hauptmerkmal zum Verhalten der Kunden ist, dass wer eine Leistungssteigerung will, sich diese beschafft und sich kaum davon abbringen lässt. Hier kann der Gesetzgeber kaum einen Riegel vorschieben. Zumal es technisch immer mehr Möglichkeiten gibt um Tuningmassnahmen zu verschleiern. Nach der heutigen Gesetzeslage muss eine Leistungssteigerung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das macht kaum einer! Leasingfahrzeuge, Firmenfahrzeuge oder ein späterer Fahrzeugwiederverkauf halten die Automobilsten vom Gutachteneintrag ab. Für uns liegt der Frust darin, dass auch wen wir Gutachten machen die Kunden diese kaum anfordern und wir somit unsere Investitionen nicht refinanzieren können. Zudem bringt es keinen Wettbewerbsvorteil. Alles in allem ist es ein grosses Thema in der Sache für uns als Anbieter aber kaum händelbar.

 

Was machen Sie aktuell in Sachen Gutachten für Leistungssteigerung?

Ab dem Januar 2018 schalten wir eine eigens für die Zulassung erstellte Webseite auf. Hier kann jeder Automobilist oder Garagist eigens für sein Fahrzeug das Gutachten konfigurieren. Das Gutachten bestellen wenn es vorhanden ist. Sein Fahrzeug anmelden für eine Einzel Gutachtenerstellung. Oder sein Gutachten als Gemeinschaftsgutachten anmelden. Jede Anfrage registrieren wir im Hintergund und melden die Fahrzeuge entsprechend bei der Prüfstelle an. Zudem informieren wir im Detail über die Gesetzeslage und weitere wichtige Themen rund um das Thema Zulassung.

 

Was ist die Idee oder Absicht von Autofaszination?

Wie ich schon erwähnte werden wir auch in den kommenden Jahren nicht aufhören um die Legalität von Leistungssteigerung zu kämpfen. Selbstverständlich gibt es eine Gesetzgebung die es zu respektieren gibt. Nur leider wie mehrfach umschrieben ist es in der Praxis aus verschiedensten Gründen nicht umsetzbar. Ich glaube wir können von uns behaupten, dass wir mit allen Mitteln seit rund 6 Jahren eine Vielzahl von Bemühungen unternommen haben um die Behörden über unsere Problemstellungen zu informieren. Der eigentliche Abgasskandal hat es noch komplizierter gemacht. Im Grunde genommen fehlen uns schlicht die Prüffahrzeuge. Insgesamt sind wir offen und begrüssen gesetzliche Regelungen. Diese müssen aber insbesondere für Schweizer Unternehmen umsetzbar und ein Wettbewerbsvorteil sein.

 

Ist der Abgasskandal eine grosse Überraschung für Sie?

Nein! An dem Sonntag als es in der Presse plötzlich los ging habe ich für mich nur gedacht, dass es erstaunlich ist, wie lange es gedauert hat bis es publik wurde. Schon in den 90er Jahren hatten wir eine Vielzahl von Serienfahrzeugen die ausserhalb jeder geforderten Norm waren. In den vergangenen 10 Jahren hat die Politik immer verbesserte Abgasnormen gefordert, die kaum noch erfüllt werden können. In den Medien wurde der Umweltgedanke soweit hoch geschrieben, dass die Abgaseinstufung direkt mit dem Absatz der Fahrzeuge zusammen hängt. Ich bin kein Experte aber mir liegen unsere vielen Abgasmessungen der letzten Jahre vor. Warum sich keine zuständige Stelle jemals zu Wort gemeldet hat ist erstaunlich, aber aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.Alle zuständigen Behörden und Prüfstellen ist die Thematik seit vielen Jahren bekannt.

 

 

Wenn Sie sich vom Schweizerischen Gesetzgeber was wünschen könnten. Was wäre das?

Nehmen Sie die Gaspedalzulassung als Beispiel. Wie ich schon sagte ist es dabei gelungen allen Parteien gerecht zu werden. Eine saubere und bezahlbare technische Abnahme. Keine hindernden Auflagen für Automobilsten zur Eintragungspflicht. Was wiederum die Folge hat, dass die geforderte gesetzliche Auflage vollständig erfüllt werden kann. Wir stehen seit Jahren bereit ein entsprechendes Prüfmuster umzusetzen. Hier sind wir angewiesen, dass die zuständigen Stellen gemeinsam mit uns einen Feldversuch umsetzen. Diese muss unkompliziert und zielführend sein. Das wünsche ich mir.

 

Können Sie uns ein Fazit in Sachen Schweizer Zulassung geben?

Wir wollen auch in den kommenden Jahren unsere Produkte über den Schweizer Garagisten an den Automobilisten verkaufen. Unser Ziel wird es nie sein das Geschäft direkt und ohne den Garagisten über das Internet ab zu wickeln. Das heisst die Zulassung sollte für Schweizer Unternehmen umsetzbar sein. So schaffen wir es, dass die Automobilisten legal und verkehrssicher auf unseren Strassen sind.

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